| Behörden & Politik |
| Geschrieben von: kiwi02602 |
| Samstag, 12. September 2009 um 18:07 Uhr |

 Mein Mann hat 4 Bandscheibenvorfälle und geht trptz starker Schmerzen Tag für Tag weiter fleißig arbeiten. Der Antrag auf eine stationäre Reha wurde zwar bewilligt aber die soll an der schweizer Grenze stattfinden. Nun ist mein Mann aber nicht in der Lage so weit zu fahren. Daher haben wir Wiederspruch eingelegt. Wurde mit der Begründung "aus wirtschaftlichen Gründen" muss die Reha in dieser Klinik stattfinden. Von wegen wirtschaftlichkeit!! Im Umkreis unseres Wohnortes von 150 km sind 6 Reha Kliniken mit der Zulassung des DRV Bund, geeignet für die Indikation, Zimmer zum gleichen Zeitraum frei. Also wo ist da die Wirtschaftlichkeit gegeben und wieso kann er nicht heimatnäher untergebracht werden? Ich schätze mal das der Sachbearbeiter ganz schön mauschelt und eventuell auch ein Fall der Behördenwillkür stattfindet. |