| Nebenkosten |
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| Geld & Gebühren |
| Geschrieben von: lady2007 |
| Freitag, 05. Februar 2010 um 14:18 Uhr |
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Ich brauch hier mal eine aussagekräftige Meinung...
Ich bin bei uns im Haus die Hausmeisterin und bekomme dafür monatlich einen gewissen Betrag.
Meine Frage ist: Muss ich die in der Nebenkosten-Abrechnung aufgeführten Kosten für den Hauswart auch bezahlen? Denn ich bin ja der Hausmeister.
Wäre schön wenn mir da mal jemand mit Fachkenntnis helfen kann.
LG |
Verzwickte Lage wenn man für seine eigenen Dienste bezahlen soll. Aber ich sehe das so: Du wirst für deine Tätigkeit ja entlohnt. Und diesen Lohn muss jemand bezahlen. Das tuen die Mieter gemeinschaftlich. Also wird der Betrag durch ALLE geteilt. Da du ein Teil von "ALLEN" bist, musst du natürlich auch deinen Anteil bezahlen. So ist das eben in einer Gemeinschaft. Auch wenn es Quatsch ist weil du dann auch einfach weniger Lohn um den Anteil deines Beitrages bekommen könntest. Aber bei den Bürokraten ist das ja alles immer ein wenig umständlich.
Das ist meine Meinung, ob sie korrekt ist weiß ich nicht genau. Klingt für mich aber logisch.
Das ist eine einfache Kiste.
Du hast einen Mietvertrag, in dem die Nebenkosten aufgeführt sind, die Du bezahlen musst (auch den Hausmeisterlohn).
Du hast einen Arbeitsvertrag als Hausmeisterin und wirst dafür bezahlt.
Wie es auch klingt, aber als Mieterin bleibt Dir nichts anderes übrig, als die Hausmeisterin (Du) zu bezahlen. Sorry, das ist so.