| Hilfe , das gibts doch nicht , wer kennt sich aus ? | ![]() |
| Behörden & Politik |
| Geschrieben von: anhobi |
| Dienstag, 31. August 2010 um 20:52 Uhr |
Ich habe mir von einen Chinesischen verkäufer , der natürlich seinen Sitz in China hat , eine recht praktische Taschenlampe , mit Stromkabel zum aufladen gekauft . Die lampe habe ich per Paypal bezahlt und der verkäufer hat sie auch abgeschickt , Wert : 10 ,90 Euro . Nun liegt das gute Stück beim Zoll , hier in Deutschland , ich soll doch tatsächlich 77,60 Euro Zollgebühr / Einfuhrsteuer zahlen für eine Taschenlampe die gerade mal 10,90 Euro kostet , dummerweise haben die Chinesen aus lauter Freude über einen neuen Kunden ein Gratis-Geschenk mit ins Päckchen gelegt , einen kleinen Kartenleser für SD-Speicherkarten , ist das ein Grund gleich so eine hohe Summe Zollgebühr zu verlangen ? Der Zoll wollte die PayPal Rechnung , haben sie bekommen , da steht doch der Preis für die Lampe , die Antwort lautete dann : der Warenwert erscheint zu billig ... Ich habe heute schon den ganzen Tag telefoniert , jeder gibt mir eine andere Tel.Nr. und keiner der dort Angestellten weiß warum und wieso . Wer hat Ahnung wer kann mir genau sagen an wen ich mich wenden muß ? m.f.G. anhobi |