| Verschneiter Gehweg, wer haftet? | ![]() |
| Dies & Das |
| Geschrieben von: BeHappy |
| Mittwoch, 20. Januar 2010 um 12:40 Uhr |
Ich bin letzte Woche auf dem Weg zur Arbeit auf einem Gehweg ausgerutscht, weil der Anwohner den Schnee nicht weg geräumt und auch nicht gestreut hat. Ich habe mir dabei meinen Fuß verletzt (Bänderüberdehnung) und meine Hose ist dabei kaputt gegangen. Wer kommt denn jetzt für die entstandenen Kosten auf (Apotheke, Hose)? Der Anwohner, weil er den Weg nicht geräumt hat oder der Arbeitgeber, weil der Unfall auf dem Weg zur Arbeit passiert ist (Weg zu zur Arbeit versichert)? Ich denke, dass der Anwohner aufkommen muss, da das Ganze gar nicht erst passiert wäre, hätte er geräumt. Ist das richtig? |
Prinzipiell hast du ja recht. Es ist ja nicht so, dass ich gerannt bin - im Gegenteil. Es ist nur überaus ärgerlich, dass ich dadurch jetzt in nächster Zeit immer wieder zum Arzt gehen muss, zum Physiotherapeuten, in der Apotheke die Medis zahlen muss, mir eine neue Hose kaufen muss, bzw. evtl. kann der Schneider sie reparieren. Und das alles, weil die Leute ihrer Pflicht nicht nachkommen? Ich muss das ja schließlich auch.
Ich denke, wenn du an meiner Stelle wärst, würdest du das Ganze mit Sicherheit etwas anders sehen und würdest dich auch darüber ärgern und bestimmt keine Freudensprünge machen, meinst du nicht auch?
Behappy, wer stand dann vor Deiner Wohnung parat zum Räumen, als Du arbeiten warst? Hast Du einen Ersatzräumer eingestellt? ;) Wie soll man denn räumen, wenn man arbeitet oder einfach im Urlaub ist?
Vom Gesetz her weiß ich es grad nicht mal, ob man überhaupt verpflichtet ist, zu räumen.
Naja, ist ja das erste Mal überhaupt Winter in Deutschland, mit den richtigen Schuhen wäre das nicht passiert *g* (jaja, wer den Schaden hat, nicht wahr? ;) ). Für solche Witterungen hatte ich immer ein Paar Schuhe auf der Arbeit stehen, draußen dann das geeignete Schuhwerk zum Überleben, für die Bank dann die Absätze *g*
Mal im Ernst, Gesetz hin oder her, ich bin mir sicher, nirgends steht, dass Eigentümer oder Mieter dafür zu sorgen haben, dass zwischen 8 und 9 Uhr morgens und 6 bis 7 Uhr abends die Wege begehbar sind. Dann würde sich das nämlich von selbst erledigen, weil keiner in der Zeit zur Arbeit gehen könnte, sind ja alle mit Schippen beschäftigt ;)
Erkundige Dich mal bei Deiner Krankenkasse, ich bin mir relativ sicher, dass dies ein Wegeunfall ist. Wenn eine Hose kaputt geht oder ein Absatz vom Schuh abbricht wird das höchstwahrscheinlich unter Pech fallen.
Hm, ob ich die Stadt auf Schmerzensgeld verklagen kann, weil ich ja so gelitten hatte, als mein Wagen wegen schlecht geräumter Straße auf dem Schnee auflag (nein, keine tiefergelegte Kutsche, schlicht ein Kleinstwagen)? Diese Schmach, die ich da erlitten hab *schäm*
Hallo,
1. Bist Du über die Unfallversicherung deines Arbeitgebers versichert. Dein Arbeitgeber hätte schon lange auf dich zukommen müssen und eine Unfallmeldung an die Unfallversicherung senden müssen. Beim 1. Arztbesuch hättest Du unbedingt angeben müssen das es auf dem Weg zur Arbeit war. Das ist ein Wegeunfall.
http://de.wikipedia.org/wiki/Wegeunfall
Das kannst Du auch noch nachträglich machen, aber bitte sofort am besten morgen, mit Hinweis darauf das dein Arbeitgeber dich nicht umfassend informiert hat.
Deiner unfallkasse musst Du auf dem Unfallmeldebogen angeben wie und wo genau der Unfall passiert ist. Deine Unfallkasse wir dann auch sicher Kontakt zum Hauseigentümer aufnehmen und Schadenersatz beanspruchen. Auch dein Arbeitgeber kann hier Schadenersatz beanspruchen, da Du ja nun Arbeitsunfähig bist. Desweiteren kannst Du deine Hose auch als Schden beim Verursacher geltend machen und auch solltest Du länger als 6 Wochen krank sein die Differenz vom Verletzten/Krankengeld zum Gehalt vom Verursacher verlangen.
Es gibt zwar diverse Einschränkungen bei der Räum und Streupflicht, aber ab einer gewissen Zeit und vor allem Tage nach dem Schneefall muss eine gewisse Sicherheit hergestellt sein. Ist das nicht der Fall, ist der Hauseigentümer regresspflichtig. Auch ist man bei diesen Witterungen verpflichtet entsprechen umsichtig zu gehen. Aber ich denke das hast Du sicher getan.
Sprich am besten vorher mal mit einer öffentlichen Rechtsberatung, solltest Du keine Rechtsschutzversicherung haben. Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft ist ein solcher Rechtsschutz inbegriffen.
Ich hoffe Du kannst mit dieser Antwort mehr anfangen als mit der meiner Vorschreiber.....
Lieber Behappy, es gibt in jeder gemeinde ein Verkehrswegesicherungspflicht, nach der müssen alle öffentlich zugängliche weg von 7:00 - 21:00 uhr sicher begehbar sein (Schnee und Eis abgetumpft Laub entfernt) ist dies nicht geschehen haftet der Anlieger (Eigentümer)
nur macht es sinn zuklagen? klagekosten/Schaden
hast du beweise gesichert? bilder gemacht