| Verzugszinsen | ![]() |
| Geld & Gebühren |
| Geschrieben von: rmckl |
| Donnerstag, 11. März 2010 um 22:06 Uhr |
Hallo,
ich habe meine Wohung verkauft und der Käufer hat mit Verspätung bezahlt. Ich musste an meine Bank verzugszinsen bezahlen. Laut dem Kaufvertrag, kommt der Käufer in verzug so muss er Verzugszinsen Bezahlen, der Notar kann das nicht fordern weil "er darf nicht uns gegeinander vertreten". Ich habe an den Käufer die Verzugsvinzen gefordert aber er will nicht bezahlen. Ich kann nicht einen Antwalt bestellen, kann ich direct eine Mahnung durch dem Gerichtsamt durchführen ? wer soll in diesem Fall die Gebühr übernehmen ?
Vielen Dank ! |