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Bahn rückt Kohle nicht raus E-Mail
Geld & Gebühren
Geschrieben von: LineaBlu09   
Montag, 15. März 2010 um 17:17 Uhr

Hallo, ich bin letzte woche ohne gültiges Fahrticket Zug gefahren und natürlich promt erwischt worden. Die 40,- EUR, die auf dem Beleg gefordert wurden, habe ich dann auch Ende der Woche überwiesen. Heute morgen habe ich jetzt einen Brief erhalten, dass ich doch bitte das Bußgeld (10, - EUR !!!!!) überweisen soll.

Ich habe natürlich sofort bei der Bahn angerufen und gefragt wie das aussieht wegen den 30,- EUR, ob ich die wieder zurück bekomme, weil ich ja schließlich die 40,- EUR schon überwiesen habe.

Aber laut der Dame von der Bahn (die auch noch ziemlich unfreundlich war!), ist das mein Problem wenn ich zu viel überweise. Wenn man mit Fahrkarte fahren würde, dann müsste man sich gar nicht erst mit solchen Probleme herumschlagen.......

Aber die dürfen mein Geld doch nicht wirklich einbehalten, oder?

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Tipps (1)
Fahrkarte
1Montag, 15. März 2010 um 22:48 Uhr

Du wirst wohl beides zahlen müssen , die 40 Euro für die Fahrkarte und die 10 Euro Bußgeld , das eine ist der Fahrpreis und das andere die Strafgebühr


m.f.G. Anhobi

immer erst abwarten
Dienstag, 16. März 2010 um 10:31 Uhr
Nein, ich glaube das ist nicht so. 40 € ist das reguläre Bußgeld. Wird man allerdings zum ersten Mal erwischt, muss man nur 10€ bezahlen. Wahrscheinlich wollte Linea alles besonders korrekt abwickeln und hat sofort die ihr angekündigten 40€ überwiesen. Aber man sollte echt erst warten, bis man schriftlich benachrichtigt wird. Denn beim Verkehrsverbund wird erst überprüft ob man Wiederholungstäter ist oder nicht. Sie war wohl zu voreilig...
Wirklich?
Dienstag, 16. März 2010 um 15:32 Uhr
Muss man als Wiederholungstäter weniger zahlen? Was ist das denn für eine unkluge Regelung? Dann lohnt es sich ja für Wiederholungstäter umso mehr schwarz zu fahren. Wird ja immer günstiger. Da kann ich nur den Kopf schütteln.
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