| Befreiung | ![]() |
| Medizin & Gesundheit |
| Geschrieben von: Aniken81 |
| Dienstag, 02. März 2010 um 19:31 Uhr |
Ich wollte mal fragen, ab welchen betrag man sich bei der Krankenkasse befreies kannst ? Ich hatte letzten jahres nen schweren hif, und seitdem nich mehr berufstätig ( Leider ). Und nun beziehe ich seit Dezember Hartz4. Nun zu meine Frage. Ab welchen betrag kann man sich befreien lassen, für die Medikamenten ?
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Hi,
Danke für deine Antwort. Werd ich mal dann in angriff nehmen heute ;)
Auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II gilt die allgemeine Belastungsgrenze von 2% der tatsächlichen Einnahmen im Jahr.
Grundlage für die Berechnung ist nur der Regelsatz von normalerweise 345 Euro pro Monat.
Danach beträgt die Belastungsgrenze 82,80 Euro pro Jahr. Sobald dieser Betrag durch Zuzahlungen erreicht wurde, kannst Du bei der Krankenkasse die Befreiung für das verbleibende Jahr beantragen. (Für chronisch Kranke ist die Grenze 41,40 Euro).
Quelle: http://www.tk-online.de/centaur us/generator/tk-online.de/dossi ers/zuzahlung/08
Ist der Regelsatz niedriger, z.B. in einer Bedarfsgemeinschaft, so ist die Grundlage der geringere Satz von 331 Euro und somit liegt die Belastungsgrenze dann bei 79,44 Euro om Jahr.
Gehe zu deiner Krankenkasse, die rechnen dir das aus und dann kannst du diesen Betrag, den die Krankenkasse dir ausrechnet bei der Krankenkasse einzahlen. Dann bist du für den rest des Jahres von der Zuzahlung befreit.
Das wird dir aber deine Krankenkasse alles genau erklären.
Kann es Dir fast genau sagen, da ich selber eine ähnliche Situation habe.
Es sind als Hartz4-Empfänger 2% deines Einkommens , was bei knapp 90,- an eigenen Kosten seien dürften.
Da Du aber arbeitsunfähig bist, gehe ich mal davon aus, dass Du eine somit chronische Erkrankung hast, was dann nur noch 1% deines Einkommens bedeuten würde, das aktuell 43,- eigener Kosten ergiebt.
Um den Chronischkranken-Status von 1% zu erhalten, musst Du nachweislich 1 Jahr lang wegen der selben Erkrankung(en) in Behandlung sein und auch in allen 4 letzten Quartalen wegen der Erkrankung beim behandelden Arzt gewesen sein.
Habe dazu ein betreffendes Formular von meiner Krankenkasse vorher holen müssen, was dann der / die behandelnde(n) Arzt/ Ärzte ausfüllen muss.
Vorher gelten erst nur die 2%.
Zur Beantragung nimm gleich Dein Einkommensbescheid (Hartz4 / Rentenbescheid/ etc.) , Ausweis und die Belege / Kassenzettel für schon in diesem Jahr von Dir bezahlten MediZuzahlungen & Praxisgebühren !!
Und was Du schon zuviel Zuzahlungen geleistet hast, bekommst Du nach Vorlage der Belege zurück überwiesen.
Hoffe ich konnte Dir damit ein wenig helfen & Durchblick geben !
Alles Gute wünsch ich Dir !